Schülervertretung
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen schreibt auf seinen Seiten über die Schülervertretung:
Nach § 74 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Schülervertretung (SV) im Rahmen des Auftrags der Schule insbesondere die Aufgabe, die Interessen der Schülerinnen und Schüler bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit zu vertreten und die fachlichen, kulturellen, sportlichen, polititschen und sozialen Interessen der Schülerinnen und Schüler zu fördern.
Die inhaltliche Ausgestaltung der Mitwirkungsrechte der Schülervertretung ist im Erlass über die Mitwirkung der Schülervertretung in der Schule nach dem Schulmitwirkungsgesetz (SV - Erlass) geregelt.
Schulgesetz NRW -> §74 - SchülervertretungSV - Aktiv
Die hier angelegten Unterseiten erlauben einen kleinen Einblick in die Aktivitäten unserer SV.
Die SV wird durch die Verbindungslehrinnen Sabine Dey und Christiane Kreck bei ihrer Arbeit unterstützt.
Viel Spaß bei der Lektüre!