Änderung der Regelungen zum Infektionsschutz in den Schulen
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 18. März entschieden, die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten.
Bis Samstag, 2. April 2022 wird die Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule beibehalten. Danach endet diese Pflicht.
Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen.
Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden. Nach den Osterferien wird es keine verpflichtenden Tests in den Schulen mehr geben.
Schulministerium - Corona-Betreuungsverordnung wird bis 2. April 2022 verlängert
Schulministerium NRW